Teilqualifizierungen

Was sind berufsanschlussfähige Teilqualifikationen?

Abgegrenzte und möglichst überregional standardisierte Einheiten innerhalb der curricularen Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufs, deren Absolvieren – etwa über einen längeren, aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden Zeitraum hinweg die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicher stellen soll und über die Externenprüfung den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen kann.

Das Mecklenburger Ausbildungszentrum ist seit November 2016 als Träger für die Durchführung und die Prüfung von Teilqualifikationen zugelassen.

Zielgruppe

  • Beschäftigte junge Erwachsene ohne Berufsabschluss
  • beschäftigte Menschen, die nach der Familienpause in ein Arbeitsverhältnis zurückgekehrt sind, jedoch nicht mehr über aktuelle berufliche Qualifikationen verfügen
  • ältere Beschäftigte ohne Ausbildung oder mit einer beruflichen Qualifikation, die so lange zurückliegt, dass sie als Basis für die Beschäftigungsfähigkeit nicht mehr ausreicht
  • beschäftigte Menschen mit Migrationshintergrund, die mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben
  • Teilnehmende nach dem Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III, ggf. § 16 SGB II

Wir bieten diese Art der Ausbildung in folgenden Berufen an

  • Koch/Köchin – 6 TQ
  • Fachfrau/-mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie – 6 TQ
  • Fachlagerist/-in - 5 TQ

Jede TQ endet mit einer Prüfung (Kompetenzfeststellung) – und einem qualifizierten Zertifikat.

Nach Abschluss aller TQ erfolgt die Anmeldung zur Externenprüfung bei der IHK.

Ausbildungsorte

Schwerin
Wismar

Förderung

Agentur für Arbeit
Jobcenter

Zusammenarbeit

IHK zu Schwerin

Unsere Teilnehmenden bei der Vorbereitung