Ein bundesweites Modellprojekt
VERZAHNUNG VON ARBEITS- UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG IN DER KOMMUNALEN LEBENSWELT
Projektfinanzierung
Beim Modellprojekt zur „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ bringen sich alle Partner aktiv mit Ressourcen in die Zusammenarbeit ein. Entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit wird das Engagement der Arbeitsmarktseite aus Mitteln des SGB II und SGB III sowie von der Krankenkassengemeinschaft aus den lebensweltbezogenen Präventionsmitteln nach § 20a Abs. 3 SGB V des GKV-Bündnisses für Gesundheit finanziert.
Projektkoordination
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufk lärung übernimmt im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen die bundesweite Koordination und betreut die Evaluation des Projekts. Sie unterstützt die krankenkassenseitigen bzw. beauftragten Federführungen in den Regionen.
Weitere Informationen zum bundesweiten Modellprojekt finden Sie unter: www.gkv-buendnis.de
Arbeits- und Gesundheitsförderung systematisch verzahnen
Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten seit 2016 mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag zusammen, um die gesundheitliche Situation von arbeitslosen Menschen zu verbessern. In dem bundesweiten Modellprojekt werden die Beratungs- und Vermittlungsprozesse in den Jobcentern und Arbeitsagenturen mit den gesundheitsbezogenen Angeboten der Krankenkassen verknüpft. Gemeinsames Ziel ist es, die Lebensqualität von arbeitslosen Menschen zu erhöhen und den möglichen Kreislauf zwischen Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu durchbrechen. Dies kann auch die Chance auf einen Wiedereinstieg in das Berufsleben erhöhen.
Nachhaltige Verankerung in der Kommune
Um die gesundheitsbezogene Lebensqualität von arbeitslosen Menschen nachhaltig zu verbessern, ist es wichtig, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen sowie langfristige Strukturen auf- und auszubauen, in die die Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention eingebettet sind. Daher ist die Vernetzung mit weiteren Angeboten von Akteuren auf kommunaler Ebene ein wichtiges Anliegen des Modellprojekts. Hierzu zählen u. a. Angebote von (Sport-)Vereinen, Gesundheitsämtern, Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfe und Familienzentren. In einem Steuerungsgremium vor Ort werden die Aktivitäten auf Basis von Bedarfsanalysen gemeinsam geplant. Das Projekt setzt dabei auch auf Partizipation: Arbeitslose Menschen sollen möglichst in die Projektgestaltung einbezogen werden und an der Verbesserung der regionalen Rahmenbedingungen mitwirken. Dies stärkt ihre Eigenverantwortung, erhöht die Chance auf eine bedarfsorientierte Vorgehensweise und trägt auch zur Nachhaltigkeit bei.
Bundesweite Umsetzung an rund 230 Standorten
Das Modellprojekt geht zurück auf eine 2014 entwickelte und an sechs Standorten durchgeführte Modellerprobung des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aufbauend auf den gewonnenen Erfahrungen wurde der Ansatz seit 2016 im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit weiterentwickelt. An rund 230 Standorten in allen Bundesländern wird das Projekt unterdessen umgesetzt.
Arbeitslose Menschen für Gesundheit sensibilisieren
In individuellen Beratungsgesprächen sensibilisieren Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeitslose Menschen für die eigene Gesundheit und motivieren sie, auf freiwilliger Basis an Gesundheitsförderungs- und Präventionsangeboten des GKV-Bündnisses für Gesundheit oder bestehenden Angeboten in der Kommune teilzunehmen. Dem Lebensweltansatz folgend sind die Angebote niedrigschwellig und auf die Bedarfe der arbeitslosen Menschen zugeschnitten. Thematisch können diese über die klassischen Bereiche Stressbewältigung, gesunde Ernährung, Bewegung und Suchtprävention hinausgehen.
Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen. www.gkv-buendnis.de