Wohngruppe - Chance

Angebot

Wir sind eine Verselbstständigungs-WG nach § 34 SGB VIII.

Unser Ziel ist es Jugendliche individuell bei ihrer Verselbstständigung zu unterstützen. Primäre Hilfegebiete sind dabei Umgang mit Finanzen, Selbstversorgung, Alltagshygiene, Tagesstruktur und selbstständige Lebensplanung. Dabei wird bei Aufnahme zusammen mit dem Jugendlichen festgehalten in welchen Bereichen er wie viel Hilfe tatsächlich benötigt. Ausschlaggebend ist die eigene Einschätzung des Jugendlichen. Die Rolle des Bezugsbetreuers besteht dabei zunächst nur darin, den Bewohner zu begleiten und seine selbstständige Lebensweise zu „kommentieren“. Über Reflexion und beständige Beziehungsangebote wollen wir den Jugendlichen zu einer realistischen Selbsteinschätzung verhelfen und die Motivation zur Annahme von Unterstützung erhöhen.

Anspruch der Wohngruppe ist es letztlich, den Bewohner zu einer so realistischen Selbsteinschätzung und stabilen Selbstversorgung zu verhelfen, dass er mit dem Erreichen der Volljährigkeit unabhängig von Hilfeleistungen sein Leben bestreiten kann und ihn Krisensituationen in der Lage ist sich adäquate Hilfe selbstständig einzufordern.

Zielgruppe

Die Zielgruppe unseres Angebotes sind Jugendliche im Alter von 16- 17 Jahren.  Angesprochen sind Jugendliche in der Altersgruppe, welche mit einem stationären Setting der Hilfe zur Erziehung unterfordert wären, die also bereits über Fähigkeiten der selbstständigen Lebensführung verfügen. Gleichzeitig ist ihre Selbstständigkeit auch noch nicht soweit ausgeprägt, dass sie in eigenem Wohnraum mit ambulanter Betreuung leben können, sondern noch täglichen Kontakt und Unterstützung von Betreuern benötigen.

Gesetzliche Grundlage

Die Aufnahme erfolgt auf den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, explizit nach § 27 Hilfen zur Erziehung i.V.m. dem § 34.

Die Erarbeitung der Zielsetzungen für den Aufenthalt erfolgt nach §36 SGB VIII unter Beteiligung der Jugendlichen, der Sorgeberechtigten, des zuständigen Jugendamtes und der Betreuer der Wohngruppe.

Bei Notwendigkeit kann die Betreuung auch im Rahmen des § 41 SGB VIII erfolgen, so lange der Bewohner dieses wünscht und Hilfe gewährt wird.

Aufnahmeprozess

Da wir bemüht sind jedem Jugendlichen möglichst individuell in der Verselbstständigung zu unterstützen, ist ein Vorgespräch und die Abklärung des individuellen Hilfebedarfes unabdingbar. Die Terminvereinbarung erfolgt üblicherweise über die zuständigen Sachbearbeiter des ASD des zuständigen Jugendamtes und das Gespräch wird durch einen Bezugsbetreuer der Wohngruppe geführt. Das Vorstellungsgespräch dient vor allem dem Herstellen eines ersten Eindruckes durch einen Bezugsbetreuer, ob der potenzielle Bewohner ins aktuelle Gruppen-Setting passt. Bei Anfragen ohne Einbezug des Jugendamtes wird das zuständige Jugendamt nach dem Vorstellungsgespräch über den Ausgang und den Einzugswunsch des Bewohners informiert.

Ausschlusskriterien zur Aufnahme in die Wohngruppe sind akute/unbehandelte psychische Erkrankungen, bestehender fortgesetzter Suchtmittelkonsum (es muss die Bereitschaft vorliegen innerhalb der Räumlichkeiten der WG nicht zu konsumieren), akute Störungen der Impulskontrolle, inklusive Hang zu Selbstverletzungen. Bei letzterem kann die Aufnahme erst nach Vorgespräch und dem Vorliegen einer vom potenziellen Bewohner unterzeichneten Verpflichtungserklärung zur sofortigen Anzeige von Selbsverletzungsdruck erfolgen (Nicht-Schneide-Vertrag).

Ansprechpartnerin

Frau Jedwilayties
Teamleiterin
0385 4857837
0174 2102850

AKTUELL KEINE PLATZKAPAZITÄTEN FREI