Teilqualifizierungen

Was sind berufsanschlussfähige Teilqualifikationen?

Abgegrenzte und möglichst überregional standardisierte Einheiten innerhalb der curricularen Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufs, deren Absolvieren – etwa über einen längeren, aus Weiterbildungs- und Arbeitsphasen bestehenden Zeitraum hinweg die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sicher stellen soll und über die Externenprüfung den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen kann.

Der Jugendförderverein ist seit November 2016 als Träger für die Durchführung und die Prüfung von Teilqualifikationen zugelassen.

Zielgruppe

  • junge Erwachsene ohne Berufsabschluss,
  • Berufsrückkehrer mit nicht mehr aktueller beruflicher Qualifikation nach der Familienpause,
  • ältere Beschäftigte ohne Ausbildung oder mit einer beruflichen Qualifikation, die ebenfalls so lange zurückliegt, dass sie als Basis für die Beschäftigungsfähigkeit nicht mehr ausreicht.

Wir bieten diese Art der Ausbildung in folgenden Berufen an

  • Fachkraft im Gastgewerbe – 5 TQ
  • Koch/Köchin – 7 TQ
  • Restaurantfachmann/-frau – 7 TQ
  • Hotelfachfrau/-mann – 7 TQ
  • Fachlagerist/-in - 5 TQ

Dauer der TQs zwischen 8 und 16 Wochen

Jede TQ endet mit einer Prüfung (Kompetenzfeststellung) – und einem qualifizierten Zertifikat.

Nach Abschluss aller TQ erfolgt die Anmeldung zur Externenprüfung bei der IHK.

Die Ausbildungsbausteine für die Ausbildung FKG, REFA und HOFA basieren auf der Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13.02.1998 (BGBl. I. Nr. 10 vom 18.02.1998, S. 351 - 363) – Anlage 1, dem Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung im Gastgewerbe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.1997) – Anlage 2. und entsprechen in TQ 1 § 4 Nr. 5, 6, 7

Die Ausbildungsbausteine für den Ausbildungsberuf Koch/Köchin basieren auf der Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/ zur Köchin vom 13.02.1998 (BGBl. I. Nr. 10 vom 18.02.1998, S. 364 ff.), dem Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Koch/ zur Köchin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.12.1997 und entsprechen in TQ 1 § 3 Nr. 5, 6, 7.

Die Ausbildungsbausteine für die Fachlageristen/-in basieren auf der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich vom 26. Juli 2004 (Bundesgestzblatt Jahrgang 2004 Teil 1 Nr. 39,  1887) mit dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) und dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004)

Ausbildungsorte

Schwerin
Wismar

Förderung

Agentur für Arbeit
Jobcenter

Zusammenarbeit

IHK zu Schwerin

Unsere Teilnehmer bei der Vorbereitung