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Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagoische Familienhilfe nach KJHG §31
Diese ambulante Hilfe richtet sich an die gesamte Familie. Sie hat zum Ziel, die Selbsthilfekräfte und Ressourcen der Familie zu fördern und zu befähigen, ihre Probleme selbst zu lösen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen und mit bleibenden Schwierigkeiten besser zurecht zu kommen.

Die Hilfe ist längerfristig und intensiv angelegt und findet im häuslichen Umfeld der Familie statt. Vorraussetzung ist die Bereitschaft der Familie, mit der Familienhilfe zusammen auf die abgesteckten Ziele hinzu zu arbeiten.


Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach KJHG §30
Wenn sich bei älteren Kindern oder Jugendlichen Entwicklungsprobleme zeigen, haben deren Erziehungsberechtigten die Möglichkeit beim Jugendamt einen Antrag auf Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand zu stellen. Dieser wird den Erziehungsberechtigten in Fragen der Erziehung zur Seite stehen und den jungen Menschen bei der Bewältigung von Konflikten inner- und außerhalb der Familie unterstützen.

Ziel dieser Einrichtung ist es, den Verselbstständigungsprozess der Kinder beziehungsweise Jugendlichen so zu fördern, dass diese möglichst in der Familie bleiben können.
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