Hauswirtschafter/in

Arbeitsgebiet

  • Groß- und Privathaushalte
  • Haushalte landwirtschaftlicher Unternehmen
  • Altenhilfeeinrichtungen
  • Kinder- und Jugendheime
  • Internate
  • Tagungsstätten
  • Jugendherbergen
  • Krankenhäuser
  • Ganztagsschulen
  • Reinigungs- und Wäschepflegebetriebe
  • Dienstleistungszentren

Ausbildungsziele

Die Auszubildenden erlernen in einer dreijährigen Ausbildung den Beruf eines/r Hauswirtschafters/in.
Gegenstand der Berufsausbildung ist der Erwerb der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
  • Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
  • Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
  • Einsatz und Umgang mit Maschinen
  • Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen wie:
    • Zubereiten von Speisen
    • Reinigen und Pflegen von Räumen
    • Reinigen und Pflegen von Textilien
  • Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen wie:
    • personenorientierte Gesprächsführung
    • Motivation und Beschäftigung
    • Hilfe bei der Alltagsverrichtungen
  • Fachaufgaben im Einsatzgebiet 1:
    Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung spezifischer Personengruppen in Privathaushalten, sozialen Einrichtungen oder Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen
  • Fachaufgaben im Einsatzgebiet 2:
    Erwerbswirtschaftlich orientierte Versorgungs – und Betreuungsleistungen in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen oder in hauswirtschaftlichen Betrieben

Ausbildungsorganisation

Die Ausbildung erfolgt unter Anleitung erfahrener Hauswirtschaftsmeister/innen.
Jährlich findet ein 4 – 6 wöchentliches Praktikum in Großhaushalten wie Alten – und Kindereinrichtungen sowie im Hotel – und Gaststättengewerbe statt.
Die theoretischen Lerninhalte werden in der Berufsschule in Ludwigslust vermittelt.
Mit dem Ablegen einer Prüfung nach 3 Ausbildungsjahren erlangen die Jugendlichen eine staatliche Anerkennung. Den Auszubildenden werden Fertigkeiten und Kenntnisse so vermittelt, dass die sie zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des BBIG befähigt sind.

Ausbildungsvertrag

Eingetragen beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.
Die Abschlussprüfung erfolgt vor der zuständigen Stelle des Ministeriums Zierow.

Sonstiges

Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung zur Hauswirtschafter/in sind anschließende berufliche Qualifikationen möglich:
  • Wirtschafter/in
  • Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/ hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
  • Meister/in der Hauswirtschaft
  • Dorfhelfer/in


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