Holzfachwerker/in

Arbeitsgebiet

Der/die Holzfachwerker/in ist ausgebildet zum Einsatz in Betrieben der Bau- und Möbeltischlerei. Dazu gehört der Einsatz in der Holzverarbeitenden Industrie (z.B. Plattenhersteller, Möbelwerke, Verpackungsindutrie und Montagefirmen).

Ausbildungsziele

In einer dreijährigen Ausbildung erlernen die angehenden Holzfachwerker/innen sämtliche hierfür erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse:
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
  • Inhalt des Lehrvertrages
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Grundlagen der Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen
  • Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen und Schleifen
  • Lesen und Anfertigen von Zeichnungen, Skizzen und Aufrissen
  • Herstellen, Zusammensetzen von lösbaren und unlösbaren Holzverbindungen
  • Herstellung von Fenster, Türen, Treppen, Möbeln, Ladeneinrichtungen usw.
  • Einbau von Holz und Holzerzeugnissen sowie Kunststofferzeugnisse (z.B. Fenster, Türen) auf Baustellen und Montageplätzen
  • Warten von Maschinen und Anlagen
  • Oberflächenbehandlungen
  • Beschichten (Furnieren, Arbeiten mit Resopal bzw. anderen Schichtstoffen)
  • Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen unter Verwendung von Hilfsstoffen
  • Einsetzen von Türen, Fenstern und Treppen

Ausbildungsorganisation

  • Die Ausbildung erfolgt in einer modernen Tischlerei
  • Anleitung und Ausbildung durch erfahrene Tischlermeister und Ausbilder
  • Praktikum 4-8 Wochen pro Ausbildungsjahr in ausgesuchten Betrieben des Tischlerhandwerks, swoie der Holzverarbeitenden Industrie
  • Eine Zwischenprüfung in Theorie und Praxis
  • Eine Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
  • In der Berufsschule Schwerin werden die theoretischen Lerninhalte vermittelt

Zusatzqualifikationen

  • Trockenausbau
  • einfache Glaserarbeiten

Ausbildungsvertrag

Eingetragen in die Rolle der Handwerkskammer Schwerin. Die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Schwerin.

Sonstiges

Schulische Voraussetzungen:
  • Sonderschulabschluss

Persönliche Voraussetzungen:
  • körperlich belastbar
  • handwerkliches Geschick
  • Belastbarkeit der Haut- und Atmungsorgane


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