Arbeitsgebiet
Der/die Holzfachwerker/in ist ausgebildet zum Einsatz in Betrieben der Bau- und Möbeltischlerei.
Dazu gehört der Einsatz in der Holzverarbeitenden Industrie (z.B. Plattenhersteller, Möbelwerke,
Verpackungsindutrie und Montagefirmen).
Ausbildungsziele
In einer dreijährigen Ausbildung erlernen die angehenden Holzfachwerker/innen sämtliche hierfür erforderlichen
Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
- Inhalt des Lehrvertrages
- Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Grundlagen der Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen
- Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen und Schleifen
- Lesen und Anfertigen von Zeichnungen, Skizzen und Aufrissen
- Herstellen, Zusammensetzen von lösbaren und unlösbaren Holzverbindungen
- Herstellung von Fenster, Türen, Treppen, Möbeln, Ladeneinrichtungen usw.
- Einbau von Holz und Holzerzeugnissen sowie Kunststofferzeugnisse (z.B. Fenster, Türen) auf Baustellen und
Montageplätzen
- Warten von Maschinen und Anlagen
- Oberflächenbehandlungen
- Beschichten (Furnieren, Arbeiten mit Resopal bzw. anderen Schichtstoffen)
- Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen unter Verwendung von Hilfsstoffen
- Einsetzen von Türen, Fenstern und Treppen
Ausbildungsorganisation
- Die Ausbildung erfolgt in einer modernen Tischlerei
- Anleitung und Ausbildung durch erfahrene Tischlermeister und Ausbilder
- Praktikum 4-8 Wochen pro Ausbildungsjahr in ausgesuchten Betrieben des Tischlerhandwerks, swoie der Holzverarbeitenden
Industrie
- Eine Zwischenprüfung in Theorie und Praxis
- Eine Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
- In der Berufsschule Schwerin werden die theoretischen Lerninhalte vermittelt
Zusatzqualifikationen
- Trockenausbau
- einfache Glaserarbeiten
Ausbildungsvertrag
Eingetragen in die Rolle der Handwerkskammer Schwerin. Die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgt vor dem
Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Schwerin.
Sonstiges
Schulische Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
- körperlich belastbar
- handwerkliches Geschick
- Belastbarkeit der Haut- und Atmungsorgane
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